Spielplatzkontrolle

Bei Spielplätzen gilt es immer, äußerst genau zu überprüfen, ob alle Geräte auf dem Spielplatz auch den hohen Sicherheitsanforderungen genügen.
Hier ist Sicherheit oberstes Gebot, geht es doch um unsere wertvollsten Menschen, unsere Kinder.
Es gibt jedoch große Unterschiede zwischen einem privaten und einem öffentlich zugänglichen Spielplatz.
Viele Spielgeräte befinden sich zum Beispiel im Bereich von Mehrfamilienhaus- Anlagen (WEG) und diese werden meist von Hausverwaltungen betreut.
Es genügt schon, dass hier die Bespielbarkeit für Nachbarskinder möglich ist und schon sind sie verpflichtet, regelmäßige Kontrollen durchzuführen.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass nur städtische und kommunale Spielstätten einer jährlichen Hauptinspektion sowie zwischen 4 und 12 sogenannten operativen Inspektionen unterliegen.
Hinzu kommen hier auch noch bis zu tägliche visuellen Routine- Inspektionen.
Dieses hohe Maß an Kontroll- Maßnahmen aus der DIN-EN-1176 kann auch auf Spielplätze zutreffen, die zwar Privatpersonen und Gemeinschaften gehören, jedoch öffentlich zugänglich sind.
Bei diesen Plätzen sind neben formalen Richtlinien für die Beschilderung auch nicht unerhebliche Dokumentations- Pflichten vorgeschrieben.
Dies gilt schon vor der ersten Benutzung.
Hier ist es immer erforderlich, ein errichtetes Spielgerät auch auf seine korrekte Installation zu überprüfen.
Sie können dies zum Beispiel durch TÜV oder Dekra überprüfen, aber eben auch durch uns.
Björn Wackernagel beschäftigt sich neben seiner Tätigkeit als FLL-zertifizierter- Baumkontrolleur mit der Standfestigkeit von Bäumen auf Spielplätzen und gleichzeitig auch als geprüfter Sachverständiger für Spielplätze mit der Inbetriebnahme von neuen Spielplätzen und der laufenden Überwachung der Sicherheit in diesem Bereich.
Gern berät er Sie in allen Fragen rund um die DIN EN 71, 1176 & 1177.